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   BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88   

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BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88 (https://dejure.org/1989,8789)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.1989 - 4 B 239.88 (https://dejure.org/1989,8789)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 1989 - 4 B 239.88 (https://dejure.org/1989,8789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Revisionserheblichkeit bereits entschiedener Rechtsfragen zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - Erfordernis der Differenzierung zwischen Beseitigungspflichten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. November 1985 - BVerwG 4 A 1.83 - ist schon deswegen nicht einschlägig, weil sie sich nicht mit dem allgemeinen Erstattungsanspruch, sondern mit dem - weitergehenden - Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag befaßt (s. dazu auch Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 -).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zuletzt im Urteil vom 12. März 1985 - BVerwG 7 C 48.82 - (NJW 1985, 2436 [BVerwG 12.03.1985 - 7 C 48/82] = JZ 1985, 792) ausgesprochen, daß Leistungen ohne Rechtsgrund und sonstige rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen auch dann rückgängig zu machen sind, wenn sich das Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten nach öffentlichem Recht richtet.
  • BVerwG, 29.10.1982 - 4 C 4.80

    Ordnungspflicht des Bundes - Wasserstraßen - Zustandshaftung - Bundesrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88
    Danach unterliegt es keinem Zweifel, daß die beklagte D. B. verpflichtet ist, dem Kläger die Kosten für die Beseitigung der Ölschäden zu erstatten, wenn sie nach materiellem Recht selbst zu ihrer Beseitigung verpflichtet war; denn sie ist dann ohne Rechtsgrund "auf sonstige Weise" um den Betrag bereichert, den sie in Erfüllung ihrer Pflicht hätte aufwenden müssen (vgl. dazu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 1982 - BVerwG 4 C 4.80 - ZfW 1983, 107).
  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 A 1.83

    Wasserstraßen - Ölverschmutzung - Beseitigungspflicht - Kostenerstattung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88
    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. November 1985 - BVerwG 4 A 1.83 - ist schon deswegen nicht einschlägig, weil sie sich nicht mit dem allgemeinen Erstattungsanspruch, sondern mit dem - weitergehenden - Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag befaßt (s. dazu auch Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - 11 A 1583/21

    Erstattung der Kosten durch den Träger der Straßenbaulast im Zusammenhang mit der

    vgl. zum öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen der Beseitigung von Ölschäden durch einen Landkreis für die damalige Deutsche Bundesbahn: BVerwG, Beschluss vom 19. Januar 1989 - 4 B 239.88 -, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 42 = juris, Rn. 3. f., unter Bezugnahme u. a. auf das Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 48.82 -, BVerwGE 71, 85 (87 f.) = juris, Rn. 12, m. w. N., s. auch Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170 (176 f.) = juris, Rn. 23 f.
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 A 7.90

    Strafgerichtliche Anordnung - Psychiatrisches Krankenhaus - Entziehungsanstalt -

    In diesem Fall kann der tätig gewordene Verwaltungsträger von dem anderen Verwaltungsträger insoweit Ersatz seiner Kosten verlangen, als dieser durch seine Tätigkeit eigene Verwaltungsaufwendungen erspart hat (vgl. Beschluß vom 19. Januar 1989 - BVerwG 4 B 239.88 - Buchholz 402.41 Nr. 42; Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80.170 ).
  • VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89

    Zur Anwendbarkeit von StVG § 5b Abs 2 Buchst d, wenn besondere Arbeiten neben der

    Ebensowenig wie es einem Zweifel unterliegen kann, daß beispielsweise die beklagte Deutsche Bundesbahn verpflichtet ist, dem klagenden Landkreis die Kosten für die Beseitigung von Ölschäden zu erstatten, wenn sie nach materiellem Recht selbst zu ihrer Beseitigung verpflichtet war (Beschluß des BVerwG vom 19. Januar 1989 -4 B 239.88-, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 42), kann nämlich fraglich sein, daß der Beklagte dem Kläger die von diesem für die zeitweilige Vollsperrung der Straße aufgewendeten Kosten der Verkehrszeichen und -einrichtungen zu erstatten hat, falls er diese Kosten nach Maßgabe des § 5 b Abs. 2 StVG letztlich selbst übernehmen muß.
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